RundsatzKJA1-3020302 Kreissportgericht
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Vorsitzender des Kreissportgerichtes:

Richard Feick

Tel: 06154-3624

E-Post: richard.feick@hfv-online.evpost.de

An alle Vereine, Jugendleiter/in, Betreuer/in und Eltern,

Verantwortlich für Spielersperren, Vereinsstrafen, Strafen gegen Trainer/Betreuer ist das Kreissportgericht. Bitte richten Sie ihre Anfragen diesbezüglich an den Vorsitzenden vom Kreissportgericht oder direkt an die untenaufgeführten Einzelrichter, nicht an die Klassenleiter vom KJA.

Sehr geehrte Sportkameradinnen u. Sportkameraden,

nachdem der Vorsitzende des Regionalsportgerichtes der Region Darmstadt, Sportkamerad Rainer Lach, die Zuständigkeit der Sportgerichte Satzungsgemäß nach § 19 Nr.3 der RVO bei kreisübergreifenden Meisterschaftsrunden sowie die Zuständigkeit bei Freundschaftsspielen / Turniere ab dem 01. Juli 2010 neu festgelegt hat, habe auch ich die Zuständigkeit der Einzelrichter (EZR) in der Meisterschaftsrunde 2010/11 im Kreis Darmstadt in allen seinen ihm unterstellten Ligen in Kraft gesetzt.

Daher ergeht für das Sportgericht der Kreisligen Darmstadt, folgender verbindlicher Geschäftsverteilungsplan bis 30.06.2011:

Der Vorsitzende des Sportgerichts der Kreisligen Darmstadt, ist für Pokal.- und Freundschafts- spiele sowie für Turniere, wenn die beteiligten Vereine demselben Kreis angehören zuständig.

Dieser Geschäftsverteilungsplan ist für alle Kreisligen des Kreises Darmstadt bindend und kann nur durch den Vorsitzenden des Sportgerichts der Kreisligen vor Ablauf geändert werden.

Richard Feick
Vorsitzender des Kreissportgericht Darmstadt

 

Spielklasse

Einzelrichter

Telefon

A-Junioren

Sven Assmuss

06257-84509
0171-2367056

B-Junioren

Achim Pfeffer

06151-317451
0170-8517395

C-Junioren

Werner Rückert

06154-3418
0160-99335763

D-Junioren

Achim Pfeffer

06151-317451
0170-8517395

E-Junioren

Sven Assmuss

06257-84509
0171-2367056

F- und G-Junioren

Werner Rückert

06154-3418
0160-99335763

Wie wird ein Spieler nach der Strafordnung gesperrt?

Nach § 7 Nr.2 StO wird eine Spielsperre für Spieler die an einer Meisterschaftsrunde teilnehmen, nicht mehr nach Zeit (Monaten/Wochen) ausgesprochen, sondern nach Pflichtspielen.

Zur Anrechnung kommen hierbei nur vollständig ausgetragene und gewertete Pflichtspiele (Meisterschafts.- und Pokal) in welcher der Spieler bei seinem Vergehen mitgewirkt hat. Bei einem Spielausfall oder auch Spielabbruch findet keine Anrechnung statt. In der Zeit seiner Sperre darf der Spieler auch in keinem anderem Pflichtspiel seines Vereins eingesetzt werden.

Die Anrechnung der Pflichtspielsperre erfolgt wenn es die Umstände ergeben somit Saison übergreifend auch für das Spieljahr 2010/11.

In Freundschafts.- und Turnierspielen kann der gesperrte Spieler aber grundsätzlich weiterhin eingesetzt werden. Nur bei schwerwiegenden Vergehen des Spielers kann das Sportgericht die Sperre gemäß § 7 Nr.3 StO auch auf Freundschaftsspiele ausweiten.

Die Spielsperre überwacht der zuständige Klassenleiter. Er verwahrt die Pässe bis zum Ablauf der Spielsperre.

Sollte der Spieler während der Sperre den Verein wechseln, muss sich der abgebende Verein wie bisher mit dem Klassenleiter in Verbindung setzen.

Sportgericht der Kreisligen Darmstadt
Vorsitzender
Richard Feick

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