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Wie wird ein Spieler nach der Strafordnung gesperrt?
Nach § 7 Nr.2 StO wird eine Spielsperre für Spieler die an einer Meisterschaftsrunde teilnehmen, nicht mehr nach Zeit (Monaten/Wochen) ausgesprochen, sondern nach Pflichtspielen.
Zur Anrechnung kommen hierbei nur vollständig ausgetragene und gewertete Pflichtspiele (Meisterschafts.- und Pokal) in welcher der Spieler bei seinem Vergehen mitgewirkt hat. Bei einem Spielausfall oder auch Spielabbruch findet keine Anrechnung statt. In der Zeit seiner Sperre darf der Spieler auch in keinem anderem Pflichtspiel seines Vereins eingesetzt werden.
Die Anrechnung der Pflichtspielsperre erfolgt wenn es die Umstände ergeben somit Saison übergreifend auch für das Spieljahr 2010/11.
In Freundschafts.- und Turnierspielen kann der gesperrte Spieler aber grundsätzlich weiterhin eingesetzt werden. Nur bei schwerwiegenden Vergehen des Spielers kann das Sportgericht die Sperre gemäß § 7 Nr.3 StO auch auf Freundschaftsspiele ausweiten.
Die Spielsperre überwacht der zuständige Klassenleiter. Er verwahrt die Pässe bis zum Ablauf der Spielsperre.
Sollte der Spieler während der Sperre den Verein wechseln, muss sich der abgebende Verein wie bisher mit dem Klassenleiter in Verbindung setzen.
Sportgericht der Kreisligen Darmstadt Vorsitzender Richard Feick
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